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Im Modul 1 (Förderprogramm: Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – EEW) werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch den Einsatz moderner, energieeffizienter Technologien mit einer Förderquote von bis zu 25 % unterstützt.

Gefördert wird insbesondere der Austausch weniger effizienter Bestandsanlagen durch hocheffiziente elektrische Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger. Außerdem umfasst die Förderung Wärmeübertrager zur Nutzung von Abwärme aus bestehenden Anlagen sowie die thermische Isolierung bzw. Wärmedämmung vorhandener Anlagenteile.

Ein gesondertes Energieeinsparkonzept ist für dieses Modul nicht erforderlich.

Im Modul 2 werden Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien gefördert. Dazu gehören insbesondere:

– Solarkollektoranlagen zur direkten Nutzung von Sonnenstrahlung,
– Wärmepumpen für industrielle Anwendungen,
– Geothermie-Anlagen zur Wärmegewinnung aus der Erde,
– Biomasse-Feuerungsanlagen zur Nutzung fester Biomasse,
– Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Zusätzlich zur Förderung der Wärmeerzeugung können auch Wärmespeicher, Anschluss- und Integrationsmaßnahmen sowie notwendige Baumaßnahmen mitgefördert werden. Die Anlagen müssen überwiegend für die Prozesswärmebereitstellung genutzt werden, wobei mindestens 50 % der erzeugten Wärme einem entsprechenden Prozess zugeführt werden müssen

Im Modul 3 werden Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs durch den Einsatz moderner Messtechnik, Steuerungssysteme und Software gefördert. Dies umfasst:

Energiemanagementsoftware zur Analyse und Optimierung von Energieflüssen,
Mess- und Sensortechnik zur Erfassung relevanter physikalischer Größen wie Stromverbrauch, Temperatur oder Druck,
Steuerungs- und Regelungstechnik, die direkt zur Effizienzsteigerung in Prozessen beiträgt.

Förderfähig sind sowohl der Erwerb als auch die Installation und Inbetriebnahme dieser Technologien. Voraussetzung ist die Einbindung in ein anerkanntes Energie- oder Umweltmanagementsystem. Softwarelösungen müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 entsprechen und die erfassten Energiekennzahlen müssen für mindestens drei Jahre gespeichert werden.

Das Fördermodul 4 bietet zwei Fördermöglichkeiten:

Basisförderung

Die Basisförderung unterstützt den Austausch ineffizienter Bestandsanlagen durch energie- und ressourceneffiziente Neuanlagen. Im Biogasbereich sind förderfähig:
Rührwerke, Zerkleinerer und Fütterungen, sofern die eingesetzten Motoren mindestens die Energieeffizienzklasse IE4 aufweisen.
Wärmedämmfolien für Gasspeicher, mit einem maximalen U-Wert von 2 W/m²K.

Voraussetzung für eine Förderung ist eine Senkung des jährlichen Endenergieverbrauchs um mindestens 15 %. Nebenkosten sind bis zu 30 % der Investitionskosten förderfähig.

Premiumförderung

Die Premiumförderung ist technologieoffen und unterstützt umfassende Prozessoptimierungen, die zu einer signifikanten Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen führen. Seit dem 01.08.2024 sind Biogasanlagen von der Premiumförderung ausgeschlossen.

Die Förderquote orientiert sich an der Unternehmensgröße und kann bis zu 45 % betragen.

Nebenkosten werden ebenfalls mit bis zu 30 % gefördert. Die Einbindung eines BAFA-zertifizierten Energieberaters ist erforderlich.

Das Fördermodul 6 richtet sich speziell an kleine Unternehmen und unterstützt Investitionen in die Elektrifizierung von Prozessen. Gefördert werden:

Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl betrieben werden, durch vollelektrische Neuanlagen.
Umrüstung bestehender Anlagen, sodass diese ausschließlich mit elektrischer Energie betrieben werden können.

Förderfähig sind unter anderem elektrische Prozesswärmeerzeuger, Öfen in Bäckereien, elektrisch betriebene Gabelstapler, Wärmepumpen sowie Maschinen in der Metall- und Lebensmittelverarbeitung.

Die Förderung erfolgt über die De-minimis-Verordnung. Die Förderquote beträgt bis zu 33 % der Investitionsgesamtkosten. Nebenkosten sind bis zu 30 % förderfähig.

Nicht förderfähig sind Hybridanlagen oder Umrüstungen, die weiterhin fossile Energieträger nutzen können.

Ziel der Förderung

Der Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt Unternehmen bei Investitionen in energie- und ressourceneffiziente Technologien. Ziel ist es, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen in der Wirtschaft nachhaltig zu senken.

Förderfähige Maßnahmen

– Investitionen in hocheffiziente Technologien zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz.
– Maßnahmen zur Prozessoptimierung, die eine signifikante Senkung des Energieverbrauchs ermöglichen.
– Einsatz innovativer Technologien zur Ressourcenschonung und Abfallvermeidung.

Antragsberechtigte

– Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland.

Förderhöhe

– Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
– Die Förderquote kann bis zu 60 % der förderfähigen Kosten betragen.
– Die genaue Höhe richtet sich nach dem Einsparpotenzial und den förderfähigen Investitionskosten.

Wettbewerbsverfahren

– Die Antragsstellung muss vor der Umsetzung des Projekts erfolgen.
– Unternehmen reichen ihre Projektvorschläge innerhalb festgelegter Wettbewerbsrunden ein.
– Eine Jury bewertet die Projekte anhand von Kriterien wie Energieeinsparung, Innovationsgrad und Wirtschaftlichkeit.
– Die besten Projekte erhalten eine Förderzusage.