Biogas-Update Deutschland: EEG 2027 im Bundestag, Fristen im September
(Stand: 11. September 2026)
Die Woche steht im Zeichen des Gesetzgebungsverfahrens: Der Entwurf des EEG 2027 liegt seit dem 7. September im Bundestag, parallel laufen zwei Fristen, die Betreiber jetzt im Kalender haben sollten. Wir fassen die wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Woche zusammen.
1. EEG 2027 und Netzpaket im Bundestag eingebracht
Die Bundesregierung hat den Entwurf für das EEG 2027 am 7. September als Bundestagsdrucksache 21/7867 vorgelegt, begleitet vom sogenannten Netzpaket zur Neuregelung der Netzanschlussvergabe.
- Zielgröße Biomasse: Der Entwurf nennt 9,5 Gigawatt installierte Leistung für die Jahre 2030 und 2035. Die Ausschreibungsmengen steigen zunächst, folgen danach aber einem abschmelzenden Pfad.
- Biomethan: Die eigenständigen Biomethanausschreibungen sollen entfallen. Begründet wird das mit der zuletzt sehr geringen Zahl abgegebener Gebote.
- Flexibilität und Erlöse: Flexible Biogasanlagen sollen eine Perspektive behalten, kleinere und wärmegeführte Anlagen werden gesondert berücksichtigt. Biomasseanlagen bleiben von der Abschöpfung bei hohen Strompreisen ausgenommen.
- Was das bedeutet: Nachbesserungen sind nur noch im parlamentarischen Verfahren möglich. Wer eigene Anliegen platzieren will, sollte den Weg über die Verbände jetzt nutzen.
2. Netzentgelte: Stellungnahmefrist zum AgNes-Entwurf endet am 18. September
Die Bundesnetzagentur hat ihren vollständigen Festlegungsentwurf zur künftigen Netzentgeltsystematik Strom veröffentlicht und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum Eingang am 18. September 2026.
- Kern des Entwurfs: Ein leistungsbezogenes Einspeiseentgelt beteiligt Erzeugungsanlagen künftig an den Netzkosten.
- Zeitschiene: Die Beteiligung soll nach derzeitigem Stand erst ab 2029 greifen, bestehende Anlagen sollen ab Inbetriebnahme für 20 Jahre ausgenommen bleiben.
- Branchenkritik: Ein pauschales Leistungsentgelt trifft gerade flexible Biogasanlagen, die gezielt bei geringer Wind- und Solareinspeisung liefern.
- Ausblick: Die Festlegung soll noch im Kalenderjahr 2026 beschlossen werden, die Umsetzungsregelungen folgen 2027.
3. Biomasseausschreibung zum 1. Oktober 2026
Für den nächsten Gebotstermin schreibt die Bundesnetzagentur 617.326 Kilowatt aus. Die Bekanntmachung mit allen Formvorgaben liegt vor.
- Höchstwerte: 19,43 ct/kWh für neue Biomasseanlagen, 19,83 ct/kWh für bestehende Anlagen.
- Form: Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Formulare, handschriftliche Eintragungen werden zurückgewiesen. Gebote müssen bis zum Ablauf des Gebotstermins in Bonn vorliegen.
- Nachweise: Nicht angeforderte Unterlagen wie Genehmigungskopien oder Grundbuchauszüge sollen dem Gebot nicht beigefügt werden. Die Genehmigung musste vier Wochen vor dem Gebotstermin im Marktstammdatenregister eingetragen sein.
- Sicherheit: Zu jedem Gebot ist eine Sicherheit zu leisten, die Rückgabe erfolgt in der Regel rund sechs Wochen nach Bekanntgabe der Zuschläge.
4. Gasspeicher historisch leer, Preisdruck vor dem Winter
Die Initiative Energien Speichern hat am 8. September ihre aktualisierten Szenarien zur Winterversorgung vorgelegt.
- Füllstand: Anfang September lagen die deutschen Gasspeicher bei rund 53 Prozent. Das ist der niedrigste Wert zu dieser Jahreszeit in 15 Jahren Aufzeichnung, im Vorjahr waren es zum gleichen Zeitpunkt 71 Prozent.
- Bis zum Winter: Technisch wären bis zum 1. November bis zu 77 Prozent erreichbar. Ob das gelingt, hängt davon ab, ob die Speicherkunden ihre gebuchten Kapazitäten auch nutzen.
- Kältefall: Bei normalen Temperaturen würden 77 Prozent bis April 2027 reichen. Bei extremer Kälte errechnet die Initiative an einzelnen Januartagen Defizite von über 25 Prozent.
- Was das bedeutet: Hohe Gaspreise setzen über die Merit Order weiterhin die Börsenstrompreise in Phasen geringer Wind- und Solareinspeisung. Für flexibel gefahrene Biogasanlagen steigt damit der Wert genau dieser Stunden.
Kurznotiert: Termin-Tipp
Quellen: bundestag.de, bundesnetzagentur.de, bafa.de, energien-speichern.de. Stand der Meldungen 04.–11.09.2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.