Sachverständige Begleitung
Das Bundesprogramm Wirtschaftsdünger der FNR (Förderrichtlinie BMLEH, Bekanntmachung 20.04.2026) verlangt für jedes Vorhaben eine unabhängige Plausibilitätsprüfung und eine Abnahme durch eine sachkundige Person. Wir sind im FNR-Pool gelistet und übernehmen diese Rolle herstellerunabhängig und ohne Bindung an Antragsteller, Anlagenbauer oder Lieferanten.
Trennungsgebot (FRL Nr. 3)
Beratung und sachverständige Begleitung dürfen nicht in einer Hand liegen. Für dasselbe Vorhaben übernehmen wir entweder die Beratung oder die sachverständige Begleitung – die jeweils andere Rolle vermitteln wir an einen unabhängigen Kollegen aus dem FNR-Pool.
Plausibilitätsprüfung vor Antragstellung
- Vor-Ort-Bestandsaufnahme von Biogasanlage und geplanter Investition
- Prüfung der FRL-Schwellenwerte (Wirtschaftsdüngeranteil, Mengensteigerung, THG-Effekt)
- Konsistenzprüfung von Investitionskonzept, Substratbilanz und Maßnahmenbeschreibung
- Erstellung Formblatt 06 (SB-Protokoll) als Pflichtanlage zum Antrag
Abnahme nach Umsetzung
- Vor-Ort-Abnahme nach Inbetriebnahme
- Soll-Ist-Abgleich gegen das ursprünglich plausibilisierte Vorhaben
- Funktions- und Betriebsbereitschaftsprüfung der geförderten Anlagenteile
- Sachbericht / Bestätigung der antragsgemäßen Umsetzung als Bestandteil des Verwendungsnachweises
Beratung & Antragstellung
Das Bundesprogramm Wirtschaftsdünger der FNR fördert Investitionen, mit denen Biogasanlagen mehr Gülle, Mist und andere Wirtschaftsdünger einsetzen oder emissionsmindernde Maßnahmen umsetzen. Wir erarbeiten mit Ihnen das Investitionskonzept, stellen den Antrag über easy-Online, begleiten Sie durch die Umsetzung bis zum Verwendungsnachweis.
Fördersätze und Eckdaten
- Klein- und Kleinstunternehmen: bis 40 % der förderfähigen Investitionsmehrkosten
- Mittlere Unternehmen: bis 25 %
- Großunternehmen: bis 10 %
- Maximale Förderung: 300.000 € je Unternehmen und Vorhaben
- Bagatellgrenze: 5.000 € Zuwendung
- De-minimis-Limit: 300.000 € je Unternehmen, rollierend über drei Jahre
Förderfähige Maßnahmen
- Abdeckung von Gärrestlagern (auch für reine NawaRo-Anlagen)
- Umrüstung von Bestandsanlagen für mehr Wirtschaftsdüngereinsatz (Annahme- und Vorlagebehälter, Pumpen, Eintragstechnik)
- Spezifische Anlagenteile bei Neuanlagen (Rührwerke, Eintragsschnecken, Annahmebauwerke)
- Investitionen bei gemeinschaftlich betriebenen Biogas- oder Rohgasaufbereitungsanlagen
- Fermenter und Nachgärer bei Anlagen außerhalb der EEG-Förderung
Fristen und Antragsweg
Anträge für bauliche Maßnahmen sind bis 31.12.2028 möglich, für alle anderen Maßnahmen bis 30.06.2029. Die Förderrichtlinie läuft bis 31.12.2029. Antragstellung erfolgt online über easy-Online (foerderportal.bund.de). Zweckbindung: 12 Jahre für Bauten, 5 Jahre für Maschinen und Technik ab Inbetriebnahme.
Wichtige Regeln
- Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung – die erste verbindliche Bestellung ohne Rücktrittsrecht führt zum Förderausschluss (FRL Nr. 7.3)
- Vergleichsangebote: mindestens drei ab 100.000 € netto Zuwendung
- Doppelförderung mit anderen öffentlichen Programmen ausgeschlossen
- Lieferantenrechnungen unbar und innerhalb von sechs Wochen nach Mittelauszahlung begleichen
Was wir übernehmen
- Förderfähigkeitsprüfung und Use-Case-Zuordnung Ihres Vorhabens
- Erstellung des Wirtschaftsdünger-Investitionskonzepts (FNR-Excel-Formular)
- Vorbereitung aller Antragsunterlagen inkl. De-minimis-Erklärung und Bonitätsnachweise
- Antragstellung über easy-Online und Kommunikation mit der FNR
- Vermittlung einer unabhängigen sachkundigen Person aus dem FNR-Pool
- Begleitung der Umsetzung, Teilauszahlungsanforderungen und Verwendungsnachweis