Biogas-Update Deutschland: EEG 2027 im Detail, Fristen bis Oktober
(Stand: 16. September 2026)
Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 ist als besonders eilbedürftig eingestuft, die parlamentarischen Beratungen beginnen in der kommenden Woche. Wir haben uns drei Punkte aus dem Entwurf angesehen, die Biogasbetriebe unmittelbar betreffen, und stellen die Fristen zusammen, die jetzt anstehen.
1. Vermarktung neuer Anlagen: feste Vergütung fällt weg
Der Entwurf ordnet die Förderung neuer Anlagen grundlegend neu. Der Bundestag hat die Vorlage am 10. September in seinem Pressedienst zusammengefasst.
- Direktvermarktung wird Pflicht: Die fixe Einspeisevergütung für Neuanlagen entfällt. Neue Anlagen müssen ihren Strom direkt vermarkten, gestaffelt nach Leistungsklassen.
- Schwelle 100 Kilowatt: Ab dieser Größe ist ein Refinanzierungsbeitrag über Differenzverträge vorgesehen. Biomasseanlagen bleiben von dieser Zahlungspflicht ausgenommen.
- Übergänge: Vorgesehen sind eine befristete Übergangszahlung von höchstens 36 Monaten sowie ein Direktvermarktungsbonus über vier Jahre für kleinere Anlagen.
- Was das bedeutet: Wer eine Neuanlage oder eine Erweiterung plant, sollte Vermarktungsvertrag und Fernsteuerbarkeit früher als bisher mitdenken. Für Bestandsanlagen ändert sich zunächst nichts.
2. Güllekleinanlagen: Anschlussförderung wird verlängert
Für landwirtschaftliche Betriebe steckt der praktisch wichtigste Teil des Entwurfs im Detail der Anschlussförderung.
- Verlängerung: Die Anschlussförderung für sogenannte Kleingülleanlagen soll verlängert werden. Der Entwurf veranschlagt dafür 148 Millionen Euro für die Jahre 2027 bis 2032.
- Rechtssicherheit: Unklarheiten bei der Berechnung der Vergütung in der Anschlussförderung werden ausgeräumt. Das betrifft Anlagen, die bereits in der Anschlussförderung sind.
- Maisdeckel: Die Einsatzstoffbegrenzung wird angepasst, damit Anlagen beim Substratmix mehr Spielraum bekommen.
- Was das bedeutet: Für Betriebe mit auslaufender Vergütung lohnt jetzt eine Bestandsaufnahme, welche Variante nach aktuellem Entwurfsstand wirtschaftlich trägt. Beschlossen ist noch nichts.
3. Netzanschlüsse sollen priorisiert werden
Parallel zum EEG läuft das Netzpaket, das die Vergabe von Netzanschlüssen neu regelt. Der Punkt ist für jedes Projekt relevant, das noch an das Netz muss.
- Neue Reihenfolge: Netzbetreiber sollen Anschlussbegehren künftig nach Planungsreife und Netzdienlichkeit priorisieren dürfen, statt allein nach dem Eingangsdatum.
- Folge für Projekte: Ein früher Antrag allein sichert die Position in der Warteschlange dann nicht mehr. Genehmigungsstand und Unterlagen werden wichtiger.
- Was das bedeutet: Wer eine Flexibilisierung, eine Erweiterung oder eine Biomethaneinspeisung plant, sollte den Anschlussprozess parallel zur Genehmigung vorantreiben und Nachweise früh vollständig einreichen.
4. Diese Fristen laufen jetzt
Drei Termine sollten in den nächsten Wochen im Kalender stehen.
- 18. September: Letzter Tag für Stellungnahmen zum Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur zur künftigen Netzentgeltsystematik Strom. Maßgeblich ist der Eingang.
- 24. September: Für diesen Tag ist die erste Beratung des EEG 2027 im Bundestag vorgesehen, im Anschluss folgen Netzpaket und weitere Energiegesetze.
- 1. Oktober: Gebotstermin der Biomasseausschreibung über 617.326 Kilowatt. Höchstwerte 19,43 ct/kWh für neue und 19,83 ct/kWh für bestehende Anlagen, ausschließlich auf den amtlichen Formularen.
- Hinweis: Gebote und Sicherheiten müssen fristgerecht in Bonn vorliegen. Verspätete Eingänge werden ausgeschlossen, eine Nachreichung ist nicht möglich.
Kurznotiert: Termin-Tipp
Quellen: bundestag.de, bundesnetzagentur.de, biogas.org, zfk.de. Stand der Meldungen 09.–16.09.2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.