Biogas-Update Deutschland: EEG-Fahrplan im November, Biomasse-Ausschreibung und Netzanschlusskosten
(Stand: 27. Oktober 2026)
Der Bundestag ist in der Sitzungspause, die großen Entscheidungen zu EEG 2027 und Netzpaket fallen frühestens Mitte November. Bis dahin lohnt der Blick auf die laufende Biomasse-Ausschreibung und auf eine Entscheidung der Bundesnetzagentur, die bei Netzanschlussanfragen Geld sparen kann.
1. EEG 2027 und Netzpaket: Entscheidung frühestens Mitte November
Der Bundestag hat sich am 16. Oktober in eine zweiwöchige Pause verabschiedet, ohne über EEG-Novelle und Netzpaket abzustimmen. Beide Gesetze sind weiterhin Entwürfe, beschlossen ist nichts.
- Zeitplan: Die Branche rechnet mit der Abstimmung im Bundestag in der Woche vom 9. bis 13. November, der Bundesrat tagt danach am 20. November.
- Unsicherheit: Ob die EU-Kommission die Neuregelung rechtzeitig zum Jahreswechsel genehmigt, ist offen. Strittig sind vor allem die neuen Vergütungsmodelle.
- Netzpaket: Der umstrittene Redispatchvorbehalt beim Netzanschluss ist innerhalb der Koalition weiter nicht geklärt.
- Was das bedeutet: Betreiber mit anstehender Repowering- oder Flexibilisierungsentscheidung sollten bis zum finalen Gesetzestext keine festen Zusagen eingehen.
2. Biomasse-Ausschreibung: Ergebnisse zum 1. Oktober stehen noch aus
Die zweite Biomasse-Runde des Jahres ist abgeschlossen, die Bundesnetzagentur wertet die Gebote derzeit aus. Wer geboten hat, sollte die Veröffentlichung im Blick behalten.
- Volumen: Ausgeschrieben waren rund 617 MW, die Hälfte des Jahresvolumens von 1.126 MW.
- Höchstwerte: 19,43 ct/kWh für Neuanlagen und 19,83 ct/kWh für Bestandsanlagen. Höhere Gebote werden ausgeschlossen.
- Zum Vergleich: In der Biomethan-Runde zum 1. September gingen nur drei Gebote mit zusammen 6 MW ein, alle erhielten einen Zuschlag bei durchschnittlich 23,12 ct/kWh.
- Was das bedeutet: Nach Bekanntgabe der Zuschläge werden die Sicherheiten der nicht bezuschlagten Bieter zurückgezahlt. Fristen für die Inbetriebnahme laufen ab dem Zuschlag.
3. Netzanschluss: Pauschale Prüfgebühr unzulässig
Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass ein Übertragungsnetzbetreiber für eine negativ beschiedene Netzanschlussprüfung keine Pauschalgebühr verlangen darf. Der Fall betraf einen Batteriespeicher, das Prinzip ist aber auch für andere Anschlussbegehren interessant.
- Der Fall: Verlangt wurden 50.000 Euro für die Prüfung eines Anschlusses, der am Ende mangels freier Kapazität abgelehnt wurde.
- Entscheidung: Die Ablehnung selbst war zulässig, für die Gebühr fehlt nach Ansicht der Behörde aber die Rechtsgrundlage.
- Was das bedeutet: Wer etwa einen Speicher am Biogasstandort plant und für eine Anschlussprüfung pauschal zahlen soll, sollte die Forderung prüfen lassen. Bereits gezahlte Beträge können unter Umständen zurückgefordert werden.
Kurznotiert: Termin-Tipp
Quellen: bundesnetzagentur.de, zfk.de, pv-magazine.de. Stand der Meldungen 15.10.–27.10.2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.