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Biogas-Update Deutschland: Gesetzliche Weichenstellungen im Juni 2026

(Stand: 15. Juni 2026)

Im Juni verdichten sich die Entscheidungen für die Branche: Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der April-Ausschreibung vorgelegt, im Bundestag laufen gleich mehrere energiepolitische Gesetze an, und in der Betriebspraxis rückt die neue Betriebsviertelstunden-Regel in den Mittelpunkt. Wir fassen die wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Woche zusammen.


1. EEG-Ausschreibung April 2026: Ergebnisse liegen vor

Am 9. Juni hat die Bundesnetzagentur die Zuschläge zum Gebotstermin 1. April 2026 veröffentlicht.

  • Biomasse unterzeichnet: Bei rund 727 MW ausgeschriebener Menge gingen Gebote über etwa 637 MW ein; rund 491 MW erhielten einen Zuschlag. Die Zuschlagswerte blieben dabei weitgehend stabil.
  • Biomethan zurück im Markt: Erstmals seit 2022 gab es wieder Zuschläge für Biomethan. Der Höchstwert für 2026 war zuvor um 10 % auf 23,13 ct/kWh angehoben worden; die Zuschläge lagen knapp darunter.
  • Branchenkritik: Das Hauptstadtbüro Bioenergie wertet die Unterdeckung nicht als fehlenden Bedarf, sondern als Folge praxisferner EEG-Vorgaben wie Maisdeckel und Begrenzung der Betriebsstunden.

2. Energiepolitik im Bundestag: Biomethan, Gebäude und Gaskraftwerke

Gleich mehrere Gesetzesvorhaben mit Bezug zur Bioenergie wurden in dieser Woche beraten.

  • Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): In erster Lesung beraten. Verbände kritisieren, dass Biomethan im Gebäudesektor kaum eine Rolle spielen kann, solange die Netzanschlussperspektive fehlt – die Gasnetzzugangsverordnung läuft Ende 2026 aus.
  • Gaskraftwerks-Gesetz: Der Neubau fossiler Gaskraftwerke soll umfangreich gefördert werden; erste Kapazitätsausschreibungen sind für September und Dezember 2026 mit je rund 4,5 GW geplant. Die Biogasbranche sieht flexible Bestandsanlagen dabei benachteiligt.
  • Einordnung: Für Betreiber mit Einspeise- oder Flexibilisierungsplänen bleibt der rechtliche Rahmen vorerst offen – die weitere Gesetzgebung sollte aufmerksam verfolgt werden.

3. Betriebspraxis: Die Betriebsviertelstunde entscheidet

Mit dem Biomassepaket verändert sich die Vergütungslogik für Anlagen mit Anschlusszuschlag.

  • Begrenzte Vergütungszeit: Anlagen mit Zuschlag seit Anfang 2025 erhalten nur noch für 11.680 Betriebsviertelstunden je Jahr eine Vergütung.
  • Überbauung gewinnt an Bedeutung: Eine höhere – teils vierfache – Überbauung hilft, die Vergütung gezielt in die wertvollsten Börsenstrom-Stunden zu legen. Der BHKW-Betrieb hängt damit immer stärker vom Börsenstrompreis ab.
  • Handlungsbedarf: Überbauungsgrad, Gasspeichergröße und Fahrplan sollten auf die neue Viertelstunden-Logik abgestimmt werden.

Kurznotiert: Termin-Tipp

FNR-Online-Seminar am 25. Juni 2026 (10–12 Uhr): Kostenfreies Seminar zu EEG-unabhängigen Betreiberkonzepten – Flexibilisierung, Umrüstung auf Biomethanaufbereitung, PPA-Stromlieferverträge in Kombination mit einem Wärmekonzept, Direktlieferung an Gewerbe und Industrie sowie Eigenversorgung. Hintergrund: In den kommenden Jahren laufen rund zwei Drittel der etwa 900 deutschen Biogasanlagen aus der EEG-Förderung.

Quellen: topagrar.com, bundesnetzagentur.de, fnr.de · Stand der Meldungen: 09.–15.06.2026 · Alle Inhalte in eigenen Worten zusammengefasst, ohne Gewähr.