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BioMeth Bayern

Ziel der Förderung

Das bayerische Förderprogramm BioMeth Bayern unterstützt Investitionen in umweltfreundliche Biogasaufbereitungsanlagen und Biogasleitungen. Ziel ist es, den Anteil an Biomethan im Erdgasnetz zu erhöhen, die Direktnutzung von Biogas vor Ort zu stärken und die CO₂-Emissionen zu senken.

Förderfähige Maßnahmen

Biogasaufbereitungsanlagen (Investitionen gemäß AGVO)
Neubau von Biogasaufbereitungsanlagen mit einer Rohgasaufbereitungskapazität ab 350 Nm³/h.
Neubau von größeren Biogasaufbereitungsanlagen ab 700 Nm³/h.
Umrüstung bestehender Biogasanlagen zu Biogasaufbereitungsanlagen.

Biogas- und Biomethanleitungen (Investitionen gemäß De-minimis-Verordnung)

– Leitungen mit einer Mindestlänge von 300 m Luftlinie.
– Übergabestationen mit Gasmessung, Verdichtung und Feinentschwefelung.
– Gasverdichter, Gaskühler und Kondensatschächte.

Voraussetzungen

– Das Vorhaben muss in Bayern realisiert werden.
– Die Biogasaufbereitungsanlage muss eine hohe CO2-Reduktion nachweisen.
– Bei Umrüstungen ist eine Mindestkapazität an aufbereitetem Rohgas erforderlich.
– Der erzeugte Strom und das Biomethan dürfen keine EEG- oder KWKG-Vergütung erhalten.

Förderhöhe

Biogasaufbereitungsanlagen: bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, abhängig von der Unternehmensgröße.
Biogasleitungen: bis zu 100 Euro pro Meter, max. 50.000 Euro pro Übergabestation.
– Maximale Förderbeträge:
– Biogasaufbereitungsanlagen bis zu 800.000 Euro.
– Biogasleitungen bis zu 200.000 Euro.

Antragstellung

Die Förderung erfolgt über das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) Straubing. Die Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Die Energieberatung Schwaigkofler begleitet Sie zuverlässig von der Antragsstellung bis zur Auszahlung – damit Sie Ihre Förderung sicher und effizient erhalten.