Biogas-Update Deutschland: Biomethan im EEG, Netzentgelte, KWKG-Eckpunkte
(Stand: 23. September 2026)
Am Donnerstag beginnt der Bundestag mit den Beratungen zum EEG 2027. Wir zeigen, was der Entwurf für Biomethan und Bestandsanlagen bedeutet, was die Branche zur Netzentgeltreform fordert, warum sich die anstehende Nachrüstung der Gärproduktlager rechnen kann und welche Richtung die KWKG-Novelle einschlägt.
1. EEG 2027: Biomethan-Ausschreibungen sollen entfallen
Der Regierungsentwurf (Drucksache 21/7867) steht am 24. September zur ersten Beratung im Bundestag an. Für Bioenergie stecken darin drei wichtige Punkte.
- Biomethan: Das eigene Ausschreibungssegment für Biomethan soll abgeschafft werden. Begründet wird das damit, dass zuletzt kaum noch Gebote eingingen.
- Biomasse: Die Ausschreibungsmengen sollen schrittweise sinken, weil Bioenergie künftig stärker in anderen Sektoren gebraucht wird. Flexible Biogasanlagen sollen trotzdem eine Perspektive behalten.
- Refinanzierungsbeitrag: Für eingespeisten Strom aus Biomasseanlagen soll dieser neue Beitrag laut Gesetzestext nicht fällig werden. Ausgenommen davon sind Klär- und Deponiegasanlagen.
- Einordnung: Das parlamentarische Verfahren beginnt gerade erst, Änderungen sind noch möglich.
2. Netzentgeltreform AgNes: Konsultation abgeschlossen
Die Frist für Stellungnahmen zur neuen Netzentgeltsystematik Strom der Bundesnetzagentur endete am 18. September. Die Behörde will bis Ende 2026 entscheiden.
- Worum es geht: Künftig könnten auch Erzeugungsanlagen an den Netzkosten beteiligt werden, etwa über Einspeiseentgelte, die sich an der Anschlussleistung orientieren.
- Forderung der Branche: Das Hauptstadtbüro Bioenergie will flexible Biogas- und Biomethananlagen davon ausnehmen, bis die Entgelte dynamisch gestaltet sind. Sonst würden gerade Investitionen in Flexibilität belastet.
- Bestandsschutz: Die geplante Übergangsfrist von 20 Jahren soll nach Ansicht des Verbands für die gesamte Betriebsdauer gelten.
- Oktober-Ausschreibung: Für den Gebotstermin am 1. Oktober fallen laut Bundesnetzagentur noch keine solchen Entgelte an.
3. Gärproduktlager: Nachrüstung bis 1. Dezember, Restmethan rechnet sich
Bestehende Biogasanlagen müssen ihre Gärproduktlager nach TA Luft bis zum 1. Dezember 2026 emissionsmindernd nachrüsten. Die FNR hat dazu am 16. September Zahlen vorgelegt.
- Anforderung: Ammoniak- und Geruchsemissionen müssen gegenüber offener Lagerung um mindestens 85 Prozent sinken. Eine gasdichte Abdeckung ist dafür nicht zwingend vorgeschrieben.
- Methanverlust: Bei offener Lagerung gehen laut einer einjährigen Untersuchung rund 2,4 Prozent der Methanproduktion verloren.
- Wirtschaftlichkeit: Für eine 500-kW-Modellanlage kostet die gasdichte Lösung rund 40.000 Euro mehr. Dafür entstehen über 100.000 kWh zusätzlicher Strom pro Jahr, die Investition hat sich nach etwa zwei Jahren bezahlt, mit Förderung nach rund 15 Monaten.
- Förderung: Der Bund bezuschusst emissionsmindernde Investitionen mit bis zu 40 Prozent und höchstens 300.000 Euro je Unternehmen. Voraussetzung ist, dass keine gesetzliche Pflicht zur gasdichten Abdeckung besteht.
4. KWKG-Novelle: Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums
Das Bundeswirtschaftsministerium hat im September ein Eckpunktepapier zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vorgelegt. Ein Gesetzentwurf soll folgen, das Kabinett ist im Herbst an der Reihe, in Kraft treten soll die Novelle spätestens im ersten Quartal 2027.
- Verlängerung: Das KWKG soll bis 2035 gelten. Maßgeblich ist wieder die Inbetriebnahme: Gefördert wird, wer den Dauerbetrieb bis Ende 2035 aufnimmt.
- Förderdauer: Statt 30.000 sollen nur noch 20.000 Vollbenutzungsstunden gefördert werden, dafür steigen die Fördersätze um 50 Prozent. Die Summe bleibt gleich, das Geld fließt schneller.
- Preisschwelle: Die Schwelle am Strommarkt soll von 0 auf 3 ct/kWh steigen. Bei negativen Preisen entfällt der Förderzeitraum ersatzlos. Die Fahrweise der BHKW muss dazu passen.
- Kleine Anlagen: Die kaufmännische Abnahme durch den Netzbetreiber läuft aus. Ab 2029 bleibt für Neuanlagen nur Direktvermarktung oder unentgeltliche Abnahme, neue Anlagen unter 25 kW sollen gar nicht mehr gefördert werden.
Kurznotiert: Termin-Tipp
Quellen: bundestag.de, bundesnetzagentur.de, hauptstadtbuero-bioenergie.de, fnr.de, bundeswirtschaftsministerium.de, hannover.de. Stand der Meldungen 14.–23.09.2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.