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Biogas-Update Deutschland: Bundesrat und Union zum EEG, Netzentgelte 2027

(Stand: 2. Oktober 2026)

Zum EEG 2027 liegen zwei neue Positionen auf dem Tisch: Der Bundesrat verlangt deutlich mehr für die Biomasse, und aus der Unionsfraktion kursiert ein Papier mit einem Förderende bis 2045. Am Montag hört der Bundestag Sachverständige an. Außerdem sind die vorläufigen Übertragungsnetzentgelte für 2027 veröffentlicht.


1. EEG 2027: Bundesrat fordert mehr Biomasse

Die Länderkammer hat am 25. September im ersten Durchgang zum Regierungsentwurf Stellung genommen (Drucksache 470/26). Mehrere Forderungen betreffen Biogasanlagen direkt.

  • Ausschreibungsvolumen: Der Entwurf sieht eine Absenkung von 1.000 Megawatt in den Jahren 2027 und 2028 auf 500 Megawatt in 2031 und 2032 vor. Die Länder fordern stattdessen 2.500 Megawatt pro Jahr von 2027 bis 2032.
  • Bestandsanlagen: Der Zahlungsanspruch in der Anschlussförderung soll 15 statt 12 Jahre laufen. Für den Wechsel nach dem Zuschlag sollen 60 statt 42 Monate Zeit bleiben.
  • Kleine Anlagen: Güllekleinanlagen sollen bis 400 statt 150 Kilowatt installierter Leistung ohne Ausschreibung auskommen, die Bemessungsleistung bliebe bei 150 Kilowatt. Die Kleinanlagengrenze bei den Betriebsviertelstunden soll von 350 auf 750 Kilowatt steigen.
  • Einordnung: Die Stellungnahme bindet den Bundestag nicht. Beschlossen ist damit noch nichts.

2. Unionsfraktion: inoffizielles Papier mit Förderende 2045

Seit Wochenbeginn kursiert ein Papier, in dem die CDU/CSU-Fraktion laut übereinstimmenden Medienberichten 86 Änderungswünsche zur EEG-Novelle auflistet. Die Fraktion hat es bislang nicht bestätigt.

  • Förderende: Die Förderdauer neuer Anlagen soll von heute 20 Jahren schrittweise sinken: 18 Jahre bei Inbetriebnahme 2027, 15 Jahre ab 2030, 10 Jahre ab 2035. Der letzte Zuschlag wäre 2038 mit sieben Jahren möglich, 2045 wäre Schluss.
  • Biomasse: Die Strommenge aus Biomasse soll auf heutigem Niveau bleiben, als Ausbauziel werden 22,5 Gigawatt genannt. Der Maisdeckel soll entfallen, der Flexibilitätszuschlag auf 130 Euro je Kilowatt und Jahr steigen.
  • Güllekleinanlagen: Anlagen unter 100 Kilowatt sollen auch bei negativen Strompreisen eine Vergütung erhalten.
  • Einordnung: Das Papier ist eine Verhandlungsposition und mit der SPD nicht abgestimmt, beschlossen ist nichts. Ob der Ausstiegspfad auch für Biomasse gelten soll, lassen die Berichte offen.

3. Bundestag: Anhörungen zu EEG und Netzpaket

Seit der ersten Lesung am 24. September liegt das EEG 2027 beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. In der kommenden Woche stehen zwei öffentliche Anhörungen an.

  • EEG 2027: Montag, 5. Oktober, 12:15 bis 14:15 Uhr. Zu den Sachverständigen mit schriftlicher Stellungnahme zählt das Hauptstadtbüro Bioenergie. Die Sitzung wird live auf bundestag.de übertragen.
  • Netzpaket: Mittwoch, 7. Oktober, 8 bis 10 Uhr. Beraten wird der Entwurf, der Anlagenzubau und Netzausbau synchronisieren und die Netzanschlussverfahren neu ordnen soll (Drucksache 21/7866).
  • KWKG: Die Novelle ist laut ZfK für die Kabinettssitzung am 14. Oktober angemeldet. Ein offizieller Referentenentwurf steht noch aus.
  • Was das bedeutet: Nach den Anhörungen wird über Änderungen am Entwurf verhandelt. Wer Flexibilisierung oder Anschlussförderung plant, sollte Entscheidungen an der Ausschussfassung ausrichten, nicht am Entwurf.

4. Netzentgelte 2027: Übertragungsnetz wird teurer

Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben am 1. Oktober ihre vorläufigen Netzentgelte für 2027 veröffentlicht. Sie wirken über die Verteilnetze auf alle Stromkunden.

  • Höhe: Im Schnitt 3,54 ct/kWh nach 2,86 ct/kWh im Jahr 2026, ein Plus von knapp 24 Prozent.
  • Bundeszuschuss: Eingerechnet sind 5,525 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds, rund eine Milliarde Euro weniger als 2026. Ohne Zuschuss läge das Entgelt bei 6,52 ct/kWh.
  • Vorbehalt: Die gesetzliche Grundlage für den Zuschuss ist noch nicht verabschiedet. Besteht bis zum 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit, fallen die endgültigen Entgelte entsprechend höher aus.
  • Was das bedeutet: Betroffen ist der Strombezug aus dem Netz, nicht die Einspeisung. Die vorläufigen Preisblätter der Verteilnetzbetreiber folgen bis Mitte Oktober, erst dann lässt sich der Strombezug 2027 belastbar kalkulieren.

Kurznotiert: Termin-Tipp

BEW-Informationsveranstaltung des BAFA am 2. November 2026: Das BAFA beantwortet an jedem ersten Montag im Monat von 9 bis 11 Uhr per Videokonferenz allgemeine Fragen zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, etwa zur Antragstellung und zu förderfähigen Komponenten. Der Termin am 5. Oktober ist ausgebucht, für den 2. November und den 7. Dezember gibt es noch Plätze. Die Anmeldung läuft per E-Mail, die Teilnehmerzahl ist auf 50 begrenzt.

Quellen: bundesrat.de, bundestag.de, pv-magazine.de, cleanthinking.de, zfk.de, amprion.net, bafa.de. Stand der Meldungen 25.09.–02.10.2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.