Biogas-Update Deutschland: NRW-Erklärung zum EEG, Netzpaket-Kritik, Netzentgelt-Zuschuss, Grüngasquote
(Stand: 16. Oktober 2026)
Das EEG 2027 wird voraussichtlich erst im November beschlossen, die Länder machen weiter Druck: Nordrhein-Westfalen fordert gemeinsam mit der Branche bessere Bedingungen für Biogas. Im Bundestag stand das Netzpaket auf dem Prüfstand, vor allem der geplante Redispatch-Vorbehalt. Am Freitag entscheidet der Bundesrat über den Zuschuss zu den Netzentgelten. Neu ist zudem ein Eckpunktepapier zur Grüngasquote, das Biomethan im Wärmemarkt betrifft.
1. EEG 2027: NRW und Branche erhöhen den Druck
Am 9. Oktober haben Landesregierung und Erneuerbaren-Verbände beim ersten Bioenergiegipfel NRW eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Am selben Tag demonstrierten in Berlin rund 8.000 Menschen für Nachbesserungen an EEG und Netzpaket.
- Bioenergiegipfel NRW: Unterzeichnet haben Wirtschaftsministerin Mona Neubaur, Agrarministerin Silke Gorißen, BEE, LEE NRW und NRW.Energy4Climate. Ziel ist, die rund 1.000 Biogasanlagen im Land auch nach Ende der 20-jährigen EEG-Vergütung in Betrieb zu halten.
- Forderungen: Biomasse-Ausschreibungen von 2.500 MW pro Jahr ab 2027, ein Flexibilitätszuschlag von mindestens 130 €/kW und Jahr sowie ein zweiter Vergütungszeitraum von 15 Jahren.
- Demo in Berlin: Aufgerufen hatte das Bündnis Erneuerbare Energien mit rund 300 Unterstützern, darunter der Fachverband Biogas. Gefordert wird unter anderem eine Perspektive für bestehende Bioenergieanlagen.
- Zeitplan: Die für diese Woche erwartete Verabschiedung von EEG-Novelle und Netzpaket ist verschoben, Union und SPD verhandeln weiter. Nach Angaben des BEE ist die Abstimmung im Bundestag nun für die Woche vom 9. bis 13. November vorgesehen, der Bundesrat könnte am 20. November folgen. Ob die EU-Kommission das neue EEG bis zum 1. Januar 2027 beihilferechtlich genehmigt, ist offen. Beschlossen ist nichts.
2. Netzpaket: Sachverständige kritisieren den Redispatch-Vorbehalt
Am 7. Oktober hörte der Wirtschaftsausschuss des Bundestags Sachverständige zum Netzanschlusspaket an (Drucksache 21/7866). Der Entwurf soll den Anlagenzubau mit dem Netzausbau abstimmen und die Netzanschlussverfahren neu ordnen.
- Redispatch-Vorbehalt: Betreiber neuer Erneuerbaren-Anlagen in überlasteten Netzgebieten sollen bei netzbedingter Abregelung zehn Jahre lang keine Entschädigung erhalten.
- Kritik: Der BEE lehnt die Regelung vollständig ab und rechnet mit Erlösausfällen von bis zu 20 Prozent. Die Stiftung Umweltenergierecht sieht europarechtliche Risiken. Der VKU begrüßt den Ansatz grundsätzlich.
- Netzanschluss: Anschlussbegehren sollen künftig stärker priorisiert werden. Die Übertragungsnetzbetreiber wollen, dass die Kriterien dafür von der Politik festgelegt werden.
- Was das bedeutet: Bei neuen Anlagen, Erweiterungen und zusätzlicher Anschlussleistung kann die Lage im Netz wichtiger werden. Die Netzsituation früh mit dem Netzbetreiber klären. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.
3. Netzentgelte 2027: Länder wollen höheren Zuschuss
Der Bundesrat berät am 16. Oktober über den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für 2027 bis 2029. Seine Ausschüsse empfehlen eine Aufstockung (Drucksache 509/1/26).
- Zuschuss: Die Bundesregierung plant 5,525 Mrd. € pro Jahr. Die Ausschüsse empfehlen 6,5 Mrd. €, also den Betrag von 2026.
- Hintergrund: Mit dem geringeren Zuschuss kalkulieren die Übertragungsnetzbetreiber für 2027 im Schnitt 3,54 ct/kWh (2026: 2,86 ct/kWh).
- Frist: Bis 15. Oktober veröffentlichen die Netzbetreiber ihre voraussichtlichen Netzentgelte für 2027.
- Was das bedeutet: Betroffen ist der Strombezug, etwa für Eigenbedarf, Rührwerke oder Trocknung. Die Stellungnahme des Bundesrats ist für den Bundestag nicht bindend.
4. Grüngasquote: Eckpunkte für mehr Biomethan im Wärmemarkt
Das Bundeswirtschaftsministerium hat Eckpunkte für eine Grüngas- und Grünheizölquote vorgelegt. Versorger müssten an private Haushalte einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe liefern, ein möglicher neuer Absatzmarkt für Biomethan.
- Stufen: 1 % ab 2028, 5 % 2030, 20 % 2035, 50 % 2040 und 100 % 2045. Bei knappem Angebot kann der Hochlauf gestreckt werden, Fehlmengen dürfen im Folgejahr nachgeholt werden.
- Geltungsbereich: Lieferungen an private Haushalte mit bestehenden Heizungen. Anrechenbar sind unter anderem Biomethan, grüner Wasserstoff und synthetisches Methan, die Quoten sollen handelbar sein.
- Kritik: Die Bioenergieverbände lehnen die geplante Mehrfachanrechnung von Wasserstoff ab und fordern eine ehrgeizigere Quote. Der VKU vermisst eine Antwort, woher die zusätzlichen Mengen kommen sollen.
- Was das bedeutet: Beschlossen ist noch nichts. Am 16. Oktober startet der Dialog des Ministeriums mit den Verbänden. Wer über eine Gasaufbereitung nachdenkt, sollte das Verfahren verfolgen.
Kurznotiert: Termin-Tipp
Quellen: wirtschaft.nrw, bee-ev.de, zfk.de, bundestag.de, dserver.bundestag.de, wettbewerb-energieeffizienz.de, vku.de, hauptstadtbuero-bioenergie.de, pv-magazine.de, taz.de. Stand der Meldungen 05.10.–15.10.2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.