Biogas-Update Deutschland: Gesetzliche Weichenstellungen im Juni 2026
(Stand: 15. Juni 2026)
Im Juni verdichten sich die Entscheidungen für die Branche: Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der April-Ausschreibung vorgelegt, im Bundestag laufen gleich mehrere energiepolitische Gesetze an, und in der Betriebspraxis rückt die neue Betriebsviertelstunden-Regel in den Mittelpunkt. Wir fassen die wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Woche zusammen.
1. EEG-Ausschreibung April 2026: Ergebnisse liegen vor
Am 9. Juni hat die Bundesnetzagentur die Zuschläge zum Gebotstermin 1. April 2026 veröffentlicht.
- Biomasse unterzeichnet: Bei rund 727 MW ausgeschriebener Menge gingen Gebote über etwa 637 MW ein; rund 491 MW erhielten einen Zuschlag. Die Zuschlagswerte blieben dabei weitgehend stabil.
- Biomethan zurück im Markt: Erstmals seit 2022 gab es wieder Zuschläge für Biomethan. Der Höchstwert für 2026 war zuvor um 10 % auf 23,13 ct/kWh angehoben worden; die Zuschläge lagen knapp darunter.
- Branchenkritik: Das Hauptstadtbüro Bioenergie wertet die Unterdeckung nicht als fehlenden Bedarf, sondern als Folge praxisferner EEG-Vorgaben wie Maisdeckel und Begrenzung der Betriebsstunden.
2. Energiepolitik im Bundestag: Biomethan, Gebäude und Gaskraftwerke
Gleich mehrere Gesetzesvorhaben mit Bezug zur Bioenergie wurden in dieser Woche beraten.
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): In erster Lesung beraten. Verbände kritisieren, dass Biomethan im Gebäudesektor kaum eine Rolle spielen kann, solange die Netzanschlussperspektive fehlt – die Gasnetzzugangsverordnung läuft Ende 2026 aus.
- Gaskraftwerks-Gesetz: Der Neubau fossiler Gaskraftwerke soll umfangreich gefördert werden; erste Kapazitätsausschreibungen sind für September und Dezember 2026 mit je rund 4,5 GW geplant. Die Biogasbranche sieht flexible Bestandsanlagen dabei benachteiligt.
- Einordnung: Für Betreiber mit Einspeise- oder Flexibilisierungsplänen bleibt der rechtliche Rahmen vorerst offen – die weitere Gesetzgebung sollte aufmerksam verfolgt werden.
3. Betriebspraxis: Die Betriebsviertelstunde entscheidet
Mit dem Biomassepaket verändert sich die Vergütungslogik für Anlagen mit Anschlusszuschlag.
- Begrenzte Vergütungszeit: Anlagen mit Zuschlag seit Anfang 2025 erhalten nur noch für 11.680 Betriebsviertelstunden je Jahr eine Vergütung.
- Überbauung gewinnt an Bedeutung: Eine höhere – teils vierfache – Überbauung hilft, die Vergütung gezielt in die wertvollsten Börsenstrom-Stunden zu legen. Der BHKW-Betrieb hängt damit immer stärker vom Börsenstrompreis ab.
- Handlungsbedarf: Überbauungsgrad, Gasspeichergröße und Fahrplan sollten auf die neue Viertelstunden-Logik abgestimmt werden.
Kurznotiert: Termin-Tipp
Quellen: topagrar.com, bundesnetzagentur.de, fnr.de · Stand der Meldungen: 09.–15.06.2026 · Alle Inhalte in eigenen Worten zusammengefasst, ohne Gewähr.