1. Biomasse-Paket jetzt beihilferechtlich auf dem Weg
Am 25. Februar 2025 trat das Biomasse-Paket in Kraft, das u. a. Förderung flexibler Stromproduktion aus Biomasse und Anpassungen für landwirtschaftliche Anforderungen regelt. Die Umsetzung hängt nun von der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission ab.
European Parliament
2. EEW‑Modul 4: Förderfähig – neue Biogasanlagen nur unter bestimmten Bedingungen
Im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW – Modul 4) sind auch Neuanlagen zur Biogas-Erzeugung förderfähig – jedoch nur unter engen Voraussetzungen:
- Die Feuerungswärmeleistung darf am Standort maximal 2 MW betragen.
- Der erzeugte Biogasanteil muss vollständig zur eigenen Substitution fossiler Energien genutzt werden, mindestens 50 % im Jahresmittel für eigene Prozesse.
- Netzeinspeisung ist ausgeschlossen.
BAFA+1
3. EU‑Initiative stärkt Biomethan als Schlüssel zur Energiewende
Im Rahmen von REPowerEU setzt die EU auf Biomethan als Ersatz für fossiles Erdgas. Forschungs- und Innovationsförderung durch Programme wie „Horizont Europa“ unterstützt Technologien, die Biomethan bis 2030 und darüber hinaus stärker im Energiemix verankern sollen.
Cordis