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Biomassepaket beihilferechtlich von EU-Kommission genehmigt

 

Nach langer Wartezeit hat die Europäische Kommission das sogenannte Biomassepaket beihilferechtlich genehmigt. Diese Genehmigung schafft nun die rechtliche Grundlage für die in Deutschland beschlossenen Änderungen im EEG, die den Weiterbetrieb von Biogasanlagen über das Ende der ursprünglichen EEG-Förderung hinaus ermöglichen sollen. Der Bundesverband Bioenergie und das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßen diesen Schritt ausdrücklich, sehen aber weiterhin Nachbesserungsbedarf und fordern schnelle Übergangslösungen. Die Branche atmet auf, denn die Genehmigung gibt den Betreibern nun die nötige Planungssicherheit für anstehende Investitionen in die Flexibilisierung und den Umbau ihrer Anlagen.

(Quelle: hauptstadtbuero-bioenergie.de)


 

Insolvenz bei Bio-Energieversorger in Baden-Württemberg

 

Ein großer Bio-Energieversorger in Baden-Württemberg hat Insolvenz angemeldet. Dies betrifft zahlreiche Landwirte und Biogasanlagenbetreiber in der Region, die nun vor Unsicherheiten bezüglich ihrer Lieferverträge und Zahlungen stehen. Die Insolvenz zeigt die wirtschaftlichen Herausforderungen, denen sich auch etablierte Unternehmen im Bereich der Bioenergie stellen müssen. Betroffene Betriebe sollten umgehend rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche zu sichern und mögliche finanzielle Verluste zu minimieren. Der Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit einer soliden finanziellen Basis und diversifizierter Geschäftsmodelle im Bioenergiesektor.

(Quelle: agrarheute.com)


 

Gebotstermin für Biomasse-Ausschreibung am 1. Oktober 2025

 

Die Bundesnetzagentur hat erneut auf den bevorstehenden Gebotstermin für die Biomasse-Ausschreibung hingewiesen. Der Abgabetermin für Gebote ist der 1. Oktober 2025. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 363.304 Kilowatt. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Teilnahme an der Ausschreibung von einer beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission abhängt, die zwischenzeitlich erteilt wurde. Für die Teilnahme müssen Genehmigungen bereits bis zum Stichtag am 30. September 2025 vorliegen und im Marktstammdatenregister gemeldet sein.

(Quelle: bundesnetzagentur.de)